Freitag, 08. Januar 2021

Welche Verkehrsregeln sind 2021 neu?

Im neuen Jahr 2021 gibt es wieder einige Änderungen, an welche sich Autofahrerinnen und Autofahrer gewöhnen müssen. Eine Übersicht.

Lieber Dr. AMAG

Im letzten Jahr hast du einen Artikel darüber geschrieben, welche Verkehrsregeln bald neu sein werden. Das habe ich sehr spannend und hilfreich gefunden. Gibt’s da wieder ein Update?

Liebe/r Fragesteller/in

Für dieses Jahr gibt es tatsächlich einige neue Regeln, welche sämtliche Verkehrsteilnehmenden beachten müssen. Sie sind per 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Ein paar davon, wie beispielsweise das rechts vorbeifahren, werden schon seit einiger Zeit rege diskutiert. Hier eine Übersicht:

  • Rettungsgassen sind jetzt Pflicht: Damit Blaulichtfahrzeuge im Notfall schnell an den Unfallort kommen, müssen Autofahrer nun bei stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Der Pannenstreifen darf dazu in keinem Fall genutzt werden. Auch in Tunnels müssen sich die Fahrzeuge so nahe wie möglich am Rand halten. Ist die Autobahn dreispurig, gehen die Autos der mittleren Spur rechts, und jene auf der linken Spur an den linken Rand der Fahrbahn.
  • Stockt oder staut der Verkehr auf der Autobahn, darf man an Autos auf der linken Spur rechts vorbeifahren. Achtung: Rechtsüberholen und wieder einschwenken ist nach wie vor verboten!
  • Werden auf der Autobahn zwei Spuren zusammengeführt, muss nun das «Reissverschlussprinzip» angewendet werden. Das bedeutet, dass Automobilisten die Fahrzeuge erst am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen. Damit wird ein frühzeitiges Spurwechseln und damit Rückstau verhindert.
  • Die Höchstgeschwindigkeit für Autos mit Anhängern oder Wohnwagen (Bis 3.5 Tonnen) erhöht sich von 80 auf 100 km/h. Dies natürlich nur, wenn alle Vorgaben wie das maximale Gewicht nicht überschritten wird und die entsprechenden Reifen montiert sind.

  • Velos und Motorfahrräder dürfen im Stadtverkehr nun bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Achtung: Es muss entsprechend gekennzeichnet sein – es ist keine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.
  • Den städtischen Behörden ist es nun erlaubt, Schleusen für Velos auf der Strasse vor Lichtsignalen anzubringen. So können die Velofahrer sich vor die anderen Verkehrsteilnehmenden stellen und werden damit sichtbarer.
  • Kindern mit Velos ist nun bis 12 Jahren erlaubt auf der rechten Seite des Trottoirs zu fahren, insofern auf ihrer Strecke keinen Velostreifen gibt. Sie müssen den Fussgängern den Vortritt gewähren.
  • In den 20-er und 30-er Zonen dürfen nun für Velofahrer Vortrittswege markiert werden. Dort wird der bisher geltende Rechtsvortritt aufgehoben. Zudem dürfen Orientierungsmarkierungen für Fussgänger angebracht werden. Sie zeigen beispielsweise anhand von Fussabdrücken, wo der sicherste Überquerungsort ist.

  • Bei Einparkhilfen von Parkassistenzsystemen darf der Lenkende nun das Lenkrad loslassen. Insofern möglich, darf sogar das Auto verlassen werden. Der Fahrer trägt nach wie vor die volle Verantwortung für sein Fahrzeug.
  • Die Parkplätze für Elektrofahrräder (45 km/h), Motorräder und Motorfahrräder dürfen neu auch kostenpflichtig sein
  • Die Parkplätze für Elektroautos werden grün markiert und mit dem «Ladestation»-Symbol gekennzeichnet. Diese Plätze dürfen nur von Elektroautos belegt werden.

Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr kann nun der Lehrfahrausweis für die Personenwagen Kat. B und BE angefordert werden. Ab ihrem 18. Geburtstag können sich die Neulenker zur Fahrprüfung anmelden, insofern sie bis dann ein Jahr lang begleitet gefahren sind. Diese obligatorischen 12 Monate, die mit Begleitfahrten absolviert werden muss, gilt für alle Neulenker, die ihr 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das waren die Änderungen im Strassenverkehr in den letzten Jahren:

Dr. AMAG

Auf dem Blog der AMAG beantwortet «Dr. AMAG» Fragen rund ums Automobil. Beispielsweise von der Sitzpflege über den Transport von Haustieren bis hin zum Verhalten bei Pannen.

Hast Du eine Frage an Dr. AMAG? Bitte sende sie an: social.media@amag.ch

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1 Kommentare

Borut Levstek

  • Hallo Dr Amag. Super Beitrag. Wir in der Fahrschule https://www.auto-moto-fahrschule.ch/ beobachten beim Fahrunterricht , das die Schüler grosse Schwierigkeiten mit den neuen regeln haben. Vor allem mit rechts vorbeifahren und Reissverschlussprinzip. Diese beiden neuen regeln werden noch nicht korrekt auf der Strasse von allen umgesetzt , darum kommt es oft zum Missverständnissen. Es fehl Aufklärung . Viele alte Fahrer rufen und betreff dieses an, oder machen Refreshing Kurse, was wir gut finden. Leider erklären sich aber manche die neuen regeln falsch und es wird noch lange dauern das es auf der Strasse dann funktioniert. Gruss Borut